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Skonto anbieten in der Schweiz: Schnellzahlungsrabatt richtig formulieren

Skonto ist der klassische Hebel, um schneller bezahlt zu werden: Wer innerhalb einer kurzen Frist zahlt, erhält einen kleinen Rabatt. Für Kunden attraktiv, für Ihre Liquidität wirksam – aber nur, wenn die Klausel sauber formuliert und verbucht wird. So geht's richtig.

Was ist Skonto genau?

Skonto ist ein Zahlungszielrabatt: Sie gewähren dem Kunden einen prozentualen Preisnachlass, wenn er die Rechnung vorzeitig begleicht. Typisch sind 2 % bis 3 % bei Zahlung innert 10 Tagen, während die reguläre Frist bei 30 Tagen bleibt.

Beispiel: Rechnungsbetrag CHF 2'000, Klausel «2 % Skonto innert 10 Tagen, zahlbar innert 30 Tagen».

  • Zahlt der Kunde am 8. Tag: CHF 1'960 – Sie erhalten CHF 40 weniger, dafür 20 Tage früher.
  • Zahlt der Kunde erst am Tag 30: CHF 2'000 – kein Abzug.

Rechnerisch ist Skonto für Sie ein Zins: 2 % auf 20 Tage entspricht rund 36 % Jahreszins. Deshalb ist Skonto fast immer billiger als ein Kontokorrentkredit und wirkt zugleich disziplinierend – zwei Gründe, warum viele Selbständige ihn bewusst einsetzen.

Die Klausel korrekt formulieren

Damit keine Auslegungsfragen entstehen, gehören drei Angaben auf die Rechnung:

  1. Prozentsatz: z. B. 2 %
  2. Skontofrist: konkreter Tag, z. B. «bei Zahlung bis 25. August 2026»
  3. Reguläres Zahlungsziel: das konkrete Datum der Normalfrist

Formulierungsbeispiel:

«2 % Skonto bei Zahlung bis 25.08.2026, sonst zahlbar innert 30 Tagen bis 14.09.2026.»

Kombinieren Sie Skonto mit der QR-Rechnung, wirkt es am stärksten: Der Kunde scannt, zahlt in Sekunden und sichert sich den Rabatt. Mit dem gratis QR-Rechnungsgenerator hinterlegen Sie die Klausel im Zusatztext; mehr zur Fristgestaltung steht im Artikel Zahlungsfrist auf der Rechnung.

Wie MWST und Skonto zusammenspielen

Werden Sie bei der Preisgestaltung aktiv: Die MWST bemisst sich nach dem tatsächlich geschuldeten Entgelt (Art. 28 MWSTG). Nimmt der Kunde den Skonto in Anspruch, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend – die MWST wird also auf den reduzierten Betrag berechnet, nicht auf dem Rechnungstotal.

Konkret für obiges Beispiel mit 8.1 % MWST:

Ohne Skonto Mit Skonto (2 %)
Netto CHF 1'850.46 CHF 1'813.45
MWST 8.1 % CHF 149.54 CHF 146.55
Total CHF 2'000.00 CHF 1'960.00

Für die MWST-Abrechnung melden Sie das effektiv vereinnahmte Entgelt. Wer mit Software arbeitet, erledigt das System automatisch; wer manuell bucht, verbucht den Skontoabzug als Aufwand (Skontoaufwand) und passt die MWST entsprechend an. Grundlagen dazu liefert der Guide MWST für Selbständige in der Schweiz auf buchhaltung-für-selbständige.ch.

Wann sich Skonto lohnt – und wann nicht

Skonto ist sinnvoll, wenn:

  • Sie regelmässig auf langsame Zahler treffen und Liquidität knapp ist,
  • Ihre Marge den Rabatt von 2–3 % verkraftet,
  • Ihre Kunden Unternehmen sind, die Rabatte konsequent mitnehmen.

Vorsicht bei:

  • Very thin margins: Bei 5 % Marge frisst 2 % Skonto fast den ganzen Gewinn.
  • Privatkunden: nehmen Skonto seltener wahr; der Effekt ist kleiner als bei Businesskunden mit digitalem Zahlungslauf.
  • Saldosteuersatz: Auch hier gilt – Entgelt ist das, was tatsächlich ankommt. Passt aber automatisch über die Abrechnung.

Alternativ zum Skonto funktioniert auch schlicht ein kurzes Zahlungsziel: 10 Tage statt 30, ohne Rabatt. Viele Kunden zahlen einfach bei Fälligkeit – testen Sie, was Ihre Kundschaft macht.

Skonto in der Praxis einführen

  1. Klausel standardisieren und in Offerte und Rechnung identisch formulieren.
  2. Skontofrist aktiv überwachen – nur der Zahlungseingang innert Frist zählt.
  3. Buchhaltung anpassen: separates Konto für Skontoaufwand erleichtiert die Jahresauswertung.
  4. Nach drei Monaten prüfen: Nehmen die Kunden den Rabatt? Verbessert sich die Zahlungsdauer messbar?

Unterstützung beim gesamten Rechnungsprozess – von der Vorlage bis zur Software – bietet der Vergleich der besten Rechnungsprogramme; aktuelle Software-Empfehlungen für Schweizer Freelancer gibt es auch in den Bestenlisten auf gründer-schweiz.ch.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

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