Was eine Schweizer Rechnung enthalten muss: Freelancer-Checkliste
Wer als Freelancer in der Schweiz Rechnungen schreibt, steht früher oder später vor der Frage: Welche Angaben sind eigentlich Pflicht? Eine unvollständige Rechnung kann dazu führen, dass Kunden die Zahlung verzögern, die Buchhaltung des Kunden die Rechnung zurückweist oder es bei einer Steuerprüfung Probleme gibt. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind überschaubar. Dieser Artikel fasst zusammen, was auf keiner Schweizer Rechnung fehlen darf.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Pflichtangaben auf einen Blick
Eine formell korrekte Schweizer Rechnung enthält folgende Elemente:
- Ihr Name und Ihre Adresse – als Rechnungssteller, so wie Sie im Geschäftsverkehr auftreten (Einzelfirma, eigener Name oder eingetragene Firma)
- Name und Adresse des Kunden – vollständig und korrekt, besonders wichtig bei Firmenkunden
- Rechnungsdatum – das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird
- Eindeutige Rechnungsnummer – fortlaufend und ohne Duplikate, z. B. 2026-001, 2026-002
- Beschreibung der Leistung – was wurde geliefert oder erbracht, in welchem Zeitraum
- Menge und Preis – Stunden, Stück oder Pauschalen mit den jeweiligen Einzelpreisen
- Gesamtbetrag – klar ausgewiesen, in Schweizer Franken (CHF)
Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, kommen weitere Angaben hinzu:
- Ihre MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST
- Der angewendete MWST-Satz (z. B. 8.1 % Normalsatz)
- Der MWST-Betrag oder der Hinweis, dass der Betrag die MWST einschliesst
Warum die Rechnungsnummer so wichtig ist
Die Rechnungsnummer wirkt banal, ist aber zentral: Sie macht jede Rechnung eindeutig identifizierbar – für Ihre Buchhaltung, für den Kunden und für die Steuerbehörden. Wählen Sie ein System, das Sie durchhalten können, etwa Jahr plus fortlaufende Nummer (2026-001). Vermeiden Sie Lücken oder doppelte Nummern, das wirft bei Prüfungen unnötige Fragen auf.
Mit oder ohne MWST: Was gilt für Sie?
Der grösste Unterschied zwischen Freelancern betrifft die Mehrwertsteuer.
Nicht MWST-pflichtige Freelancer
Liegt Ihr Jahresumsatz unter CHF 100'000, sind Sie in der Regel von der MWST-Pflicht befreit. In diesem Fall gilt:
- Sie weisen keine MWST auf der Rechnung aus – auch nicht «0 %»
- Sie geben keine MWST-Nummer an
- Der Rechnungsbetrag ist der Endbetrag, ohne Steuerzuschlag
Ein häufiger Fehler: MWST ausweisen, obwohl man nicht registriert ist. Wer MWST auf der Rechnung ausweist, schuldet diese auch – selbst ohne Registrierung. Lassen Sie das Thema MWST auf der Rechnung also komplett weg, wenn Sie nicht eingetragen sind.
MWST-pflichtige Freelancer
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz sind Sie MWST-pflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren. Auf Ihren Rechnungen gehören dann zwingend:
- Ihre MWST-Nummer im Format CHE-xxx.xxx.xxx MWST
- Der Steuersatz pro Position oder für die ganze Rechnung (Normalsatz 8.1 %, reduzierter Satz 2.6 %, Sondersatz Beherbergung 3.8 %)
- Der MWST-Betrag in Franken, oder der klare Hinweis «inkl. 8.1 % MWST»
Ihre Firmenkunden brauchen diese Angaben, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Fehlen sie, kommt die Rechnung oft postwendend zurück.
Zahlungsfrist: 30 Tage sind der Standard
In der Schweiz gilt die Zahlungsfrist von 30 Tagen netto als übliche Konvention. Sie dürfen kürzere Fristen vereinbaren (z. B. 10 oder 20 Tage), sollten dies aber idealerweise schon in der Offerte oder im Vertrag festhalten. Schreiben Sie die Frist explizit auf die Rechnung, etwa: «Zahlbar innert 30 Tagen». Ohne Angabe gehen die meisten Kunden ohnehin von 30 Tagen aus – eine klare Angabe vermeidet Diskussionen und gibt Ihnen eine saubere Grundlage für Zahlungserinnerungen.
Die QR-Rechnung: der Schweizer Zahlteil
Seit Oktober 2022 haben Einzahlungsscheine ausgedient. Der Standard für Rechnungen mit Zahlteil ist die QR-Rechnung: ein genormter Abschnitt mit Swiss QR Code, der alle Zahlungsinformationen enthält – Ihre IBAN, Ihren Namen, den Betrag und optional eine Referenz sowie zusätzliche Mitteilungen.
Die Vorteile für Sie als Freelancer:
- Kunden bezahlen per Scan in der Banking-App in Sekunden – das beschleunigt den Zahlungseingang spürbar
- Weniger Tippfehler bei IBAN und Betrag
- Mit einer QR-Referenz können Sie Zahlungseingänge automatisch der richtigen Rechnung zuordnen
Der Zahlteil muss dem Standard von SIX entsprechen (genaue Masse, Schweizer Kreuz im QR-Code, definierte Feldanordnung). Von Hand baut man das nicht – dafür gibt es Generatoren, die den Zahlteil normkonform erstellen.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz – dazu gehören Ihre Rechnungen – müssen in der Schweiz 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt auch für Freelancer und Einzelfirmen. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Unverfälschbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet sind. Praktisch heisst das: Speichern Sie jede ausgestellte Rechnung als PDF ab, idealerweise mit einer Sicherungskopie an einem zweiten Ort.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Fehlende oder doppelte Rechnungsnummern – führen Sie eine einfache Liste oder Tabelle aller ausgestellten Rechnungen
- MWST ausgewiesen ohne Registrierung – Sie schulden dann die Steuer, auch ohne Eintrag
- Falsches MWST-Nummernformat – korrekt ist CHE-xxx.xxx.xxx MWST, nicht nur die UID ohne Zusatz
- Vage Leistungsbeschreibung – «Dienstleistungen» genügt nicht; nennen Sie Projekt, Tätigkeit und Zeitraum
- Keine Zahlungsfrist angegeben – kostet Sie im Zweifel Zeit und Klarheit beim Mahnen
- Alte Einzahlungsscheine oder blosse IBAN-Angabe statt QR-Zahlteil – erschwert dem Kunden die Zahlung
- Rechnungen nicht archiviert – bei einer Prüfung nach Jahren fehlen dann Belege
Die Freelancer-Checkliste
Gehen Sie vor dem Versand jeder Rechnung diese Punkte durch:
- Eigener Name und Adresse vollständig
- Name und Adresse des Kunden korrekt
- Rechnungsdatum vorhanden
- Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistung klar beschrieben (was, wie viel, wann)
- Mengen, Einzelpreise und Gesamtbetrag in CHF
- Falls MWST-pflichtig: CHE-Nummer mit Zusatz MWST, Satz und Betrag
- Falls nicht MWST-pflichtig: keinerlei MWST-Angaben
- Zahlungsfrist angegeben (üblich: 30 Tage)
- QR-Zahlteil mit korrekter IBAN
- Kopie als PDF archiviert (10 Jahre aufbewahren)
FAQ
Brauche ich als Freelancer ohne MWST-Nummer trotzdem eine Rechnungsnummer?
Ja. Die eindeutige Rechnungsnummer gehört auf jede Rechnung, unabhängig von der MWST-Pflicht. Sie ist Grundlage einer ordnungsgemässen Buchführung.
Darf ich Rechnungen nur per E-Mail als PDF verschicken?
Ja, elektronische Rechnungen sind in der Schweiz vollumfänglich zulässig und üblich. Achten Sie darauf, dass der QR-Zahlteil im PDF normkonform und gut lesbar ist.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Meist nichts Dramatisches – aber Firmenkunden können die Rechnung zurückweisen, insbesondere wenn MWST-Angaben für den Vorsteuerabzug fehlen. Im schlimmsten Fall verzögert sich Ihre Zahlung um Wochen.
Muss ich in Schweizer Franken fakturieren?
Nein, Sie dürfen auch in EUR oder USD Rechnung stellen. Für die MWST-Abrechnung müssen Fremdwährungsbeträge aber in CHF umgerechnet werden. Für Schweizer Kunden ist CHF der Normalfall.
Rechnung schreiben, ohne etwas zu vergessen
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